Heute in der Post ...
Gemäß § 2 Z 1 des Ingenieursgesetzes 2006, BGBl. I Nr. 120, wird Ihnen die Berechtigung zur Führung der Standesbezeichnung "Ingenieur" verliehen.
Danke auch!
Personal : Read more : comments (3) : 23.04.2009 12:24
Comments
Gratulation
gratuliere :)
heaThunTerz1 : 26.04.2009 14:45
Gratuliere